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Compliance

Compliance Kodex der Progroup AG und ihrer Tochterunternehmen („Kodex“)

Vorbemerkung

Der Kodex beschreibt die Grundregeln für das Verhalten im geschäftlichen Verkehr und die Zusam­menarbeit im Konzern der Progroup AG (nachfolgend „Progroup“ oder „Unternehmen“) unter den 12 wichtigsten zentralen Aspekten. Verantwortungsvolles und gesetzeskonformes Handeln ist die Grundlage für Vertrauen innerhalb des Unternehmens wie auch im Verhältnis zu Kunden, Lieferanten und weiteren Geschäftspartnern. Der Kodex ist Ausdruck der darauf ausgerichteten Unternehmenskultur, seine Beachtung durch die Organe und Mitarbeiter der Progroup oberstes Gebot.


1. Fairer Wettbewerb
Das Wettbewerbs- und Kartellrecht bezweckt die Sicherung und Aufrechterhaltung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs im Interesse aller Marktteilnehmer.
Kartellrechtliche Gebote und Verbote betreffen insbesondere das Verbot von Absprachen zwischen Wettbewerbern über Preise, Gebietsaufteilungen, Kundenschutz oder Produktionsmengen sowie das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.

Die strikte Beachtung sämtlicher wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorschriften ist für alle Mitarbeiter der Progroup von höchster Bedeutung. Ausnahmen hiervon sind nicht zulässig.


2. Verbot von Korruption, Bestechung und Vorteilsgewährung; Umgang mit Zuwendungen
Korruption, Bestechung und Vorteilsgewährung - gleichgültig in welcher Form - werden bei uns nicht geduldet. Im Zusammenhang mit unserer geschäftlichen Tätigkeit dürfen keine persönlichen Vorteile gefordert und grundsätzlich keine persönlichen Vorteile angenommen, angeboten oder gewährt werden. Dies gilt auch für Länder, in denen es hiervon abweichende Gebräuche geben mag. Unabhängig hiervon können Situationen entstehen, die zwar nicht unter vorstehendes Verbot zu fassen, aber geeignet sind, die Urteilsfähigkeit unserer Mitarbeiter oder Geschäftspartner in Frage zu stellen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Geschenken und Einladungen. Jeder von uns ist gehalten, sich die hiermit verbundenen Risiken stets bewusst zu machen und in Zweifelsfällen Rücksprache mit seinem Vorgesetzten zu halten.


3. Geldwäschebekämpfung
Wir arbeiten nur mit integren Geschäftspartnern zusammen. Alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche werden ergriffen, um bereits im Vorfeld zu verhindern, dass die wahre Herkunft illegal erzielter Einnahmen überhaupt verschleiert werden kann. Verdächtige Transaktionen in Bezug auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder eine Verschleierung des wirtschaftlichen Berechtigten werden von uns identifiziert und den zuständigen Stellen bei Bedarf mitgeteilt.


4. Sicherheit und Umweltverantwortung
Die Vermeidung und sichere Beherrschung von Gefahren für Mensch und Natur ist ein wesentli­cher Bestandteil verantwortungsbewussten Handelns. Dies gilt für alle Bereiche unseres Unterneh­mens, insbesondere für die Produktion. Die Abwägung zwischen Produktionskosten und Produkt­sicherheit muss stets zugunsten der Sicherheit ausfallen.

Unabdingbar ist die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften, gleichgültig ob sie vom Gesetz vorgegeben, von den zuständigen Behörden erlassen oder in Unternehmensrichtlinien enthalten sind. Jeder ist für die Sicherheit in seinem Arbeitsumfeld mitverantwortlich.

Umweltbewusstes Handeln ist für uns nicht nur eine unternehmerische Pflicht, sondern auch eine wichtige Voraussetzung, um die natürlichen Ressourcen und damit unsere Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu erhalten. Wir verfolgen grundsätzlich einen verantwortungsvol­len Umgang mit natürlichen Ressourcen. Die Einhaltung der jeweils gültigen Umweltschutzvor­schriften wird als Minimalstandard betrachtet.


5. Menschenrechte und soziale Verantwortung
Jedes Unternehmen ist verpflichtet Menschenrechte zu achten. Wir als Progroup wollen sicherstellen, dass bei uns und entlang unserer Wertschöpfungsketten keine Menschenrechte verletzt werden. Alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner und relevante Beteiligte sind dazu aufgerufen an diesem Ziel aktiv mitzuwirken. Als Unternehmen streben wir täglich danach, international anerkannten Menschenrechten, wo immer es uns möglich ist, zur Durchsetzung zu verhelfen. Wir bekennen uns ausdrücklich zu den folgenden Standards:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Leitprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation

Wir legen besonderen Wert darauf, dass bei Progroup und unseren Geschäftspartnern insbesondere Menschenhandel, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung jeglicher Art verhindert werden. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gewahrt sind und gleichwertige Arbeit gleich entlohnt wird.

Wir halten uns an die gesetzlichen Regelungen zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen, einschließlich solcher zu Arbeitszeiten und zum Schutz der Privatsphäre. Die Arbeitsbedingungen müssen in allen Bereichen von Progroup so beschaffen sein, dass die Einhaltung dieser Rechte und Standards stets gewähr­leistet ist.


6. Verbot von Diskriminierung
Alle Mitarbeiter haben das Recht auf eine möglichst faire, höfliche und respektvolle Behandlung durch Vorgesetzte und Kollegen.
Niemand darf aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität oder aufgrund sonstiger persönlicher Eigenschaften diskriminiert, das heißt ohne sachlichen Grund benachteiligt werden.

Wir alle sind verpflichtet, die persönliche Würde und Sphäre sowie weiterer Persönlichkeitsrechte anderer Personen zu achten. Belästigungen sexueller und nicht sexueller Art, sowie jede Form unerwünschter körperlicher Kontakte sind verboten.


7. Spenden und Sponsoring
Unsere Spenden und unser Sponsoring sind transparent und am Gemeinwohl orientiert. Wir unterstützen vor allem lokale, regionale und gemeinnützige Aktivitäten und Organisationen. Die Auswahl und Freigabe erfolgen nach einem vom Vorstand festgelegten Prozess. Wir erwarten keine Gegenleistung für unsere Spenden.

Es wird nicht an politische Parteien, Politiker, Amtsinhaber oder politische Kandidaten gespendet.


8. Schutz von Firmeneigentum, geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen
Das Eigentum des Unternehmens darf grundsätzlich nur für geschäftliche Zwecke und sachgemäß genutzt werden, es sei denn eine private Nutzung ist ausdrücklich gestattet. Ansonsten darf Unternehmenseigentum weder zu privaten Zwecken missbraucht noch Dritten überlassen werden, soweit dies die Interessen des Unternehmens beeinträchtigen würde. Jeder von uns ist verpflichtet, es vor Verlust, Beschädigung oder Diebstahl zu schützen. Auch Büro- und Arbeitsmaterial, Waren­muster und Produkte sind Firmeneigentum.

Jeder von uns ist dafür verantwortlich und muss alles Notwendige unternehmen, um auch das geistige Eigentum der Progroup wie z.B. Patente, Marken oder Know-how vor Angriffen anderer oder Verlust zu schützen. Umgekehrt ist auch durch uns das geistige Eigentum anderer zu respektieren.

Geschäftsgeheimnisse und andere unternehmensrelevante Informationen sind vertraulich und mit großer Sorgfalt zu behandeln und vor Kenntnisnahme durch nicht befugte Personen zu schützen. Mitarbeiter, die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen haben, dürfen diese nicht an unbefugte Dritte weitergeben oder sie zu anderen als zu dienstlichen Zwecken ver­wenden.


9. Vermeidung von Interessenkonflikten
Jeder von uns muss die beabsichtigte Annahme eines Auftrags oder Mandats in einem anderen Unternehmen sowie die Aufnahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit oder die Absicht einer aktiven unternehmerischen Betätigung außerhalb der Progroup seinem Vorgesetzten mitteilen, der die Geschäftsleitung um Zustimmung ersucht. Die gleiche Meldepflicht gegenüber dem Vorgesetzten und das Erfordernis der Zustimmung der Geschäftsleitung gelten für Kapital- und Gewinnbeteili­gungen an nicht börsennotierten Unternehmen, bei denen es sich um Wettbewerber oder Geschäfts­partner (Lieferanten, Dienstleister, Kunden u. ä.) der Progroup handelt.

Im Geschäftsalltag können wir vor Entscheidungensituationen gestellt werden, in denen die Interes­sen des Unternehmens im Widerspruch zu unseren persönlichen Interessen stehen. Solche Interessenkonflikte zwischen den dienstlichen Aufgaben eines Mitarbeiters und seinen persönlichen Interessen sind zu vermeiden. Treten sie trotzdem auf, sind sie unter Beachtung von Recht und Gesetz sowie der geltenden Richtlinien zu lösen. Bei privaten Meinungsäußerungen in der Öffent­lichkeit sollen sich Mitarbeiter nicht auf ihre Funktion im Unternehmen berufen.

Auch innerhalb der Progroup kann es zu Interessenkonflikten kommen. Entstehen oder drohen solche Interessenkonflikte (z. B. beim Abschluss oder der Durchführung von Verträgen mit anderen Konzernunternehmen), ist ihre Lösung mit der Geschäftsleitung abzustimmen.


10. Gesetzesgemäße, lückenlose und wahrheitsgemäße Buchführung
Die Durchführung von Geschäften einschließlich der Verwendung von Vermögenswerten oder Geldmitteln von Gesellschaften der Progroup sind nur dann zulässig, wenn die jeweiligen Vorgänge ordnungsgemäß verbucht und ausgewiesen werden.

Alle Eintragungen in Bücher und Unterlagen der Progroup müssen der Wahrheit entsprechen sowie vollständig und genau sein. Sie müssen lückenlos und gemäß den gültigen Buchführungsvorschrif­ten vorgenommen werden.

Zahlungsanträge sowie Zahlungen dürfen ausschließlich im Unternehmensinteresse und nur für gesetzlich zulässige Zwecke gestellt bzw. vorgenommen werden. Sie müssen mit den entsprechen­den Zahlungsunterlagen übereinstimmen.


11. Sparsamer Umgang mit Unternehmensressourcen
Der sparsame Umgang mit Unternehmensressourcen ist selbstverständlich. Bei jedem Einsatz von Sach- und Geldmitteln, aber auch von personellen Ressourcen ist zu prüfen, ob er im Interesse der Progroup erfolgt.


12. Botschafter des Unternehmens
Wir alle werden in unserem Tun als Vertreter des Unternehmens wahrgenommen. Dessen müssen wir uns täglich aufs Neue bewusst sein. Rufschädigendes Verhalten wird nicht toleriert. Indem wir durch unsere Arbeit und unser persönliches Verhalten zur positiven Wahrnehmung der Progroup beitragen, unterstützen wir auch den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.


Landau, im September 2023

Progroup AG
Der Vorstand

 
Herzlich willkommen beim Hinweisgebersystem der Progroup.

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen hat für Progroup höchste Priorität. Um Hinweisen fair und angemessen nachzugehen, haben wir ein elektronisches Hinweisgebersystem eingerichtet. Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verstöße innerhalb der Progroup-Unternehmensgruppe und entlang unserer Lieferkette, sowie Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße können hierüber gemeldet werden.

Das Hinweisgebersystem gibt Beschäftigten der Progroup-Unternehmensgruppe und Außenstehenden die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform mit Progroup in Kontakt zu treten, Dokumente auszutauschen und über einen eigenen Postkasten in Kontakt zu bleiben. All dies funktioniert vertraulich und geschützt.

Zu dem elektronischen Hinweisgebersystem gelangen Sie hier.

(Information: Das bisherige Hinweisgebersystem ist weiterhin zur Einsicht und Rückmeldung bezüglich bereits abgegebener Hinweise bis mindestens 31.01.2024 unter der bekannten Adresse erreichbar und wird anschließend abgeschaltet. Neue Meldungen werden dort nicht mehr bearbeitet.)

PROGROUP BOARD LIMITED - UK TAX STRATEGY STATEMENT

This statement sets out the UK tax strategy of Progroup Board Limited (“the company”).

 

The publication of this statement is regarded as fulfilling the company’s obligation under Paragraph 22(2) Schedule 19 Finance Act 2016 to publish its UK tax strategy during the financial year ended 31 December 2021.

 

This tax strategy applies from the date of publication until it is superseded and covers all UK taxes applicable to the company.

 

APPROACH TO TAX RISK MANAGEMENT AND GOVERNANCE

The company is committed to compliance with UK tax law, regulation and disclosure requirements by:

  • Paying the right amount of tax at the right time,
  • Filing complete and accurate returns on a timely basis,
  • Seeking to utilise available tax reliefs and incentives where available in a manner which is consistent with the government’s policy objectives.

Overall responsibility for the company’s tax strategy rests with the company’s Board of Directors. Day to day management of the company’s tax affairs is undertaken by the finance team.  External advisers are engaged to provide additional expertise where it is considered appropriate.

 

TAX PLANNING

The company does not engage in tax planning that does not support genuine commercial activity nor does it participate in artificial tax avoidance schemes to reduce its UK tax liabilities.  The company does not seek to structure transactions in ways that give tax results inconsistent with their underlying economic consequences.

 

TAX RISK MANAGEMENT

The company takes a responsible approach to managing its tax affairs and seeks to comply with all statutory obligations.  Third party advice is sought where it is considered appropriate, typically where there is a material level of uncertainty or complexity.  The company’s approach to tax risks follows the same principles that apply to other business risks and includes consideration of reputational and other non-financial risks.  By being tax compliant the company aims to minimise tax risk.

 

RELATIONSHIP WITH HMRC

The company maintains a good working relationship with HMRC and complies with all applicable tax laws and regulations. In its dealings with HMRC, the company acts in an open and transparent manner and in the event of a disagreement aims to resolve matters in a timely manner through the provision of full and accurate information, open and honest dialogue and the willingness wherever possible to reach an agreement.

 

This strategy is owned and approved by the Board of Directors of Progroup Board Limited.

[December 22nd 2021]

List of entities covered by the Tax Strategy

Progroup Board Limited

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